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   FG Düsseldorf, 20.01.2003 - 17 K 6995/96 H (L)   

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https://dejure.org/2003,12114
FG Düsseldorf, 20.01.2003 - 17 K 6995/96 H (L) (https://dejure.org/2003,12114)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2003 - 17 K 6995/96 H (L) (https://dejure.org/2003,12114)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 17 K 6995/96 H (L) (https://dejure.org/2003,12114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt der Überprüfung einer Ermessensentscheidung; Ordnungsgemäßes Ausüben des Entschließungsermessens; Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Ausübung des Entschließungsermessens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 5; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1
    Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abgetretene Steuererstattung; Entschließungsermessen - Unterschreitung des Entschließungsermessens bei Erlass des Lohnsteuerhaftungsbescheides und Nettolohnvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterschreitung des Entschließungsermessens bei Erlass des Lohnsteuerhaftungsbescheides und Nettolohnvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.07.1962 - VI 167/61 U

    Rechtsstellung der Betriebsprüfer in der Organisation der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2003 - 17 K 6995/96
    Nach einem anderen Urteil sei eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein Sachverhalt in einem früheren Prüfungsbericht in einem bestimmten Sinne erörtert und gebilligt worden sei (BFH-Urteil vom 20.07.1962 VI 167/61, BStBl III 1963, 23).
  • BFH, 16.03.1962 - VI 297/61 U

    Umfang der Geltung der von der Oberfinanzdirektion gemäß festgesetzten Werte für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2003 - 17 K 6995/96
    Hierfür werde Beweis angetreten durch Vernehmung der Zeugen X und Y sowie des Lohnsteueraußenprüfers Z. Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH sei aber eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers ausgeschlossen, wenn dieser eine bestimmte Methode der Steuerberechnung angewendet habe, das FA hiervon Kenntnis erlangt und diese nicht beanstandet habe (BFH-Urteil vom 16.03.1962 VI 297/61 U, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1962, 284).
  • BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88

    Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2003 - 17 K 6995/96
    Hiervon ist die Rechtsprechung z. B. ausgegangen, wenn der Arbeitgeber in einem entschuldbaren Rechtsirrtum den Steuerabzug unterlassen hat und er in seinem Rechtsirrtum durch Äußerungen eines amtlichen Prüfers bestärkt worden ist (BFH-Urteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696), die Finanzbehörde nach einer Lohnsteueraußenprüfung Kenntnis von einem fehlerhaften Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erlangt und diesen nicht auf den Fehler aufmerksam macht (BFH-Urteil vom 06.09.1963 VI 80/62 U, BStBl III 1963, 574), die strittige Frage Gegenstand wiederholter Prüfungen gewesen ist oder wenn die Behörde durch ihre Sachbehandlung bzw. durch eine unklare Auskunft den Arbeitgeber in Unklarheit über die Rechtslage versetzt hat (vgl. im Einzelnen Schmidt, § 42 d Anm. 26 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 29.05.1990 - VII R 85/89

    - Zum Auswahlermessen für die Inanspruchnahme eines von zwei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2003 - 17 K 6995/96
    Aus dem Begründungsgebot des § 121 AO ergibt sich, dass das FA grundsätzlich spätestens in der Einspruchsentscheidung die für die Ermessensausübung maßgeblichen Gründe darstellen muss (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.05.1990 VII R 85/89, BStBl II 1990, 1008).
  • BFH, 06.09.1963 - VI 80/62 U

    Pflicht des Finanzamtes zu Hinweis auf fehlerhafte Lohnsteuerberechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2003 - 17 K 6995/96
    Hiervon ist die Rechtsprechung z. B. ausgegangen, wenn der Arbeitgeber in einem entschuldbaren Rechtsirrtum den Steuerabzug unterlassen hat und er in seinem Rechtsirrtum durch Äußerungen eines amtlichen Prüfers bestärkt worden ist (BFH-Urteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696), die Finanzbehörde nach einer Lohnsteueraußenprüfung Kenntnis von einem fehlerhaften Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erlangt und diesen nicht auf den Fehler aufmerksam macht (BFH-Urteil vom 06.09.1963 VI 80/62 U, BStBl III 1963, 574), die strittige Frage Gegenstand wiederholter Prüfungen gewesen ist oder wenn die Behörde durch ihre Sachbehandlung bzw. durch eine unklare Auskunft den Arbeitgeber in Unklarheit über die Rechtslage versetzt hat (vgl. im Einzelnen Schmidt, § 42 d Anm. 26 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Nicht dagegen ist sie befugt, Ermessenerwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren erstmals anzustellen, die Ermessensgründe auszuwechseln oder vollständig nachzuholen (so auch Urteile des FG Münster vom 3. September 2002 7 K 1547/02 AO, EFG 2002, 1028; des FG Baden-Württemberg vom 17. September 2002 4 K 495/01, EFG 2003, 64; des FG Düsseldorf vom 20. Januar 2003 17 K 6995/96 H (L), juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2003 5 K 2441/01, EFG 2003, 823; des FG Hamburg vom 7. August 2003 VII 124/00, EFG 2004, 74; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 102 Rz. 20; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 102 FGO Rz. 67; von Wedel in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 102 Rz. 52; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 102 FGO Tz. 12).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2006 - 17 K 4592/04

    Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abtretung; Einkommensteuererstattung;

    In dem früheren Musterverfahren 17 K 6995/96 H(L) wurde von Klägerseite davon ausgegangen, dass sich der Nettolohn erhöht, der Arbeitnehmer diesen Mehrbetrag wiederum an den Arbeitgeber zurück zahlt und er auf diese Weise ebenfalls eine Kette von Erstattungen auslöst.

    Es ist nicht ermessensfehlerhaft, dass die Finanzverwaltung die frühere Verwaltungspraxis, nach der auch bei Einkommensteuererstattungen ein Abzug vom Nettolohn zugelassen wurde (vgl. hierzu das frühere Musterverfahren 17 K 6995/96), seit der OFD-Verfügung vom 23.03.1994 - S 2367 A-St 15 - nicht mehr fortführt, sondern sich an der gesetzlichen Regelung orientiert, und nunmehr auch die Ungleichbehandlung zwischen der Behandlung der Einkommensteuererstattung und dem Abzug eines Freibetrags durch Aufhebung der Regelung R 122 Abs. 2 LStR beseitigen will.

  • FG Düsseldorf, 23.04.2006 - 17 K 4592/04

    Ansatz von an den Arbeitgeber abgetretenen Einkommensteuererstattungsansprüchen

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  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 109/19

    Haftungsbescheid - Gewerbesteuer: Festsetzungsverjährung und Ermessensausübung im

    Nicht dagegen ist sie befugt, Ermessenerwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren erstmals anzustellen, die Ermessensgründe auszuwechseln oder vollständig nachzuholen (so auch Urteile des FG Münster vom 3. September 2002 7 K 1547/02 AO, EFG 2002, 1028; des FG Baden-Württemberg vom 17. September 2002 4 K 495/01, EFG 2003, 64; des FG Düsseldorf vom 20. Januar 2003 17 K 6995/96 H (L), juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2003 5 K 2441/01, EFG 2003, 823; des FG B-Stadt vom 7. August 2003 VII 124/00, EFG 2004, 74; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 102 Rz. 20; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 102 FGO Rz. 67; von Wedel in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 102 Rz. 52; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 102 FGO Tz. 12).
  • FG Nürnberg, 15.05.2013 - 5 K 950/11

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes als Sanktion der Nichtvorlage einer dem

    Nicht dagegen ist sie befugt, Ermessenerwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren erstmals anzustellen, die Ermessensgründe auszuwechseln oder vollständig nachzuholen (so auch Urteile des FG Münster vom 3. September 2002 7 K 1547/02 AO, EFG 2002, 1028; des FG Baden-Württemberg vom 17. September 2002 4 K 495/01, EFG 2003, 64; des FG Düsseldorf vom 20. Januar 2003 17 K 6995/96 H (L), juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2003 5 K 2441/01, EFG 2003, 823; des FG Hamburg vom 7. August 2003 VII 124/00, EFG 2004, 74; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 102 Rz. 20; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 102 FGO Rz. 67; von Wedel in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 102 Rz. 52; Tipke/Kruse, AO-/FGO-Kommentar, 16. Aufl., § 102 FGO Tz. 12).
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